Erbschaft, Schenkung und Immobilien: Aktueller Überblick 2025
Immobilien spielen bei Erbschaft und Schenkung in Deutschland eine zentrale Rolle. Die hohe Wertentwicklung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken führt dazu, dass immer häufiger die Freibeträge der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer überschritten werden. Viele Eigentümer fragen sich 2025 daher: Welche steuerlichen Regeln gelten aktuell? Wann wird eine Steuer fällig? Und wie lassen sich legale Gestaltungsspielräume nutzen?
Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die steuerliche Behandlung von Immobilien bei Erbschaft und Schenkung in Deutschland, zeigt die wichtigsten Freibeträge und Steuerklassen und erläutert, worauf Eigentümer, Erben und Beschenkte achten sollten.
Grundlagen: Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei Immobilien
Die Erbschaftssteuer (ErbSt) und die Schenkungssteuer (SchenkSt) sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Beide Steuern folgen im Kern denselben Regeln. Steuerlich wird eine Immobilie bei:
mit ihrem steuerlichen Verkehrswert angesetzt. Auf dieser Grundlage prüft das Finanzamt, ob nach Abzug der Freibeträge eine Steuer anfällt.
Entscheidend sind:
Steuerklassen und Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung von Immobilien
Für die steuerliche Behandlung von Immobilien sind die Steuerklassen und die Freibeträge entscheidend. In Deutschland gelten drei Steuerklassen:
Die persönlichen Freibeträge (Stand 2025, nach aktueller Gesetzeslage) betragen:
Diese Freibeträge gelten sowohl bei der Erbschaft als auch bei der Schenkung. Ein wichtiger Unterschied: Freibeträge bei Schenkungen können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Für eine langfristige Nachfolgeplanung mit Immobilien ist dies ein zentrales Instrument.
Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer auf Immobilien und der Schenkungssteuer auf Immobilien ist der Wert der Immobilie entscheidend. Das Finanzamt ermittelt den Wert in der Regel nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG).
Je nach Art der Immobilie kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
In vielen Ballungsräumen liegen die vom Finanzamt angesetzten Werte nahe an den aktuellen Marktpreisen. Eigentümer sollten daher wissen: Ein stark im Wert gestiegenes Haus oder eine Wohnung kann beim Erbfall schnell dazu führen, dass Freibeträge überschritten und Steuerzahlungen fällig werden.
Familienheim: Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien
Eine der wichtigsten steuerlichen Begünstigungen ist die Steuerbefreiung für das Familienheim
Bei einem Erbfall gilt: Wichtig ist die Zehnjahresfrist: Wird das geerbte Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft, vermietet oder nicht mehr selbst bewohnt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend vollständig. Bei Schenkungen zu Lebzeiten ist die steuerliche Behandlung komplexer. Hier gibt es unter strengen Voraussetzungen ebenfalls Begünstigungen für die Übertragung des Familienheims an den Ehepartner. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist in diesen Fällen praktisch unverzichtbar. Viele Eigentümer planen die Schenkung von Immobilien, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren und die Vermögensnachfolge frühzeitig zu regeln. Mit Blick auf 2025 bleiben Immobilienschenkungen ein wichtiges Instrument. Zentrale Vorteile: Ein typisches Modell in der Praxis: Der steuerliche Vorteil: Durch den Nießbrauch wird der steuerliche Wert der geschenkten Immobilie gemindert. Damit sinkt in vielen Fällen die Schenkungssteuer oder sie entfällt ganz, weil die Freibeträge nicht überschritten werden. Bei vermieteten Immobilien gelten zusätzliche Besonderheiten. Grundsätzlich unterliegen auch Mietshäuser und vermietete Eigentumswohnungen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Allerdings kann es bei bestimmten Konstellationen zu steuerlichen Vergünstigungen kommen. Zu beachten ist: Für private Eigentümer mit ein oder zwei vermieteten Wohnungen ist das zentrale Thema meist die korrekte Bewertung und die Frage, wie Schenkungen über mehrere Jahre verteilt werden können, um Freibeträge optimal zu nutzen. Immer mehr deutsche Eigentümer besitzen Ferienhäuser oder Auslandsimmobilien – etwa in Spanien, Italien oder Österreich. Für die Erbschaftssteuer auf Auslandsimmobilien gelten besondere Regeln. Grundsätzlich kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Deutschland hat mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, die die Belastung begrenzen sollen. Dennoch sind Erbfälle mit Auslandsimmobilien häufig komplex. Ohne spezialisierte steuerliche Beratung drohen hier schnell Fehler oder unnötige Steuerlasten. Die Entwicklung der Immobilienpreise und die angespannte Situation in vielen Metropolregionen führen seit Jahren zu einer politischen Debatte über die Reform der Erbschaftssteuer. Auch 2025 ist nicht ausgeschlossen, dass: werden. Aktuell gilt: Wer seine Immobiliennachfolge langfristig planen möchte, sollte die geltende Rechtslage nutzen, aber zugleich die politische Diskussion im Blick behalten. Gerade bei größeren Vermögen kann eine frühzeitige Nachfolgeplanung erhebliche Steuervorteile sichern. Um Immobilien in Deutschland steuerlich optimal zu übertragen, lohnt ein systematisches Vorgehen. Wichtige Ansatzpunkte sind: Wer Immobilien besitzt, sollte nicht nur an die Besteuerung denken. Emotionale Aspekte, Fairness unter Geschwistern, Liquidität der Erben und Erhalt des Familienvermögens spielen eine ebenso große Rolle. Die steuerliche Behandlung von Erbschaft, Schenkung und Immobilien in Deutschland ist komplex, aber gut strukturierbar. Wer die Freibeträge, Steuerklassen und Bewertungsregeln kennt, kann bereits mit einfachen Maßnahmen viel erreichen. 2025 gilt mehr denn je: Frühzeitige Planung und fundierte Information sind der Schlüssel, um Immobilienvermögen sinnvoll in die nächste Generation zu übertragen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.Schenkung von Immobilien in Deutschland: Gestaltungsoptionen 2025
Erbschaft, Schenkung und vermietete Immobilie
Spezialfall: Ferienimmobilien und Auslandsimmobilien
Erbschaftssteuer und Immobilien 2025: Politische Diskussion und mögliche Änderungen
Praktische Tipps für Eigentümer, Erben und Beschenkte
Fazit: Erbschaft, Schenkung und Immobilien strategisch planen
